Publikationsethik und Qualitätssicherung

Das DBM als Herausgeber wissenschaftlicher Publikationen verpflichtet sich, Fairness, Ethik und Qualität in der Forschung zu gewährleisten. Wir sind uns dieser Verantwortung bewusst und erwarten von allen Handelnden und an der Schriftenreiche beteiligten Personen (Autoren, Gutachter und Redakteure), dass sie unsere Prinzipien (siehe unten) und unsere ethischen Grundsätze anlehnend an die Richtlinie des Committee on Publication Ethics (COPE) befolgen.

Der Anschnitt, Beihefte

Annahme von Manuskripten zur Veröffentlichung

Für die Annahme von Manuskripten bzw. Veröffentlichungsvorhaben ist der Editor-in-Chief zuständig; zukünftig wird ein Editorial Commitee in die Entscheidungsfindung mit einbezogen.
Beiträge, die bereits an anderer Stelle veröffentlicht oder in Erwägung gezogen wurden, werden in der Regel nicht für die Schriftenreihe „Der Anschnitt, Beiheft“ berücksichtigt. Eine erneute Veröffentlichung ist etwa bei Dissertationen möglich, die bisher lediglich auf dem Publikationsserver der jeweiligen Universität veröffentlicht wurden und bei denen das Manuskript auf Grundlage der Empfehlungen der Promotions-Gutachter*innen überarbeitet wurde.

Selbstverpflichtung der Autor*innen

Autoren, die im eingereichten Manuskript über Forschungsergebnisse der Originalforschung berichten, sollten eine objektive Diskussion über die Bedeutung der Forschungsarbeit führen. Die zugrundeliegenden Daten sollten im Manuskript korrekt wiedergegeben werden. Betrügerische oder wissentlich ungenaue Angaben stellen ein unethisches Verhalten dar und sind inakzeptabel. Übersichtsartikel sollten ebenfalls objektive, umfassende und genaue Darstellungen des Stands der Forschung beinhalten.

Die Autoren sollten sicherstellen, dass es sich bei ihren Arbeiten ausschließlich um Originalarbeiten handelt, und dass, falls Arbeiten und/oder Worte anderer verwendet wurden, dies in angemessener Weise kenntlich gemacht wurde. Personen, die an der Entwicklung eines Manuskripts beteiligt waren, aber nicht als Autor*in erscheinen, sollten genannt werden. Das gilt gleichermaßen für Institutionen etc., die etwa finanzielle oder anderweitige Unterstützung geleistet haben.

Plagiate stellen ein unethisches Veröffentlichungsverhalten dar und sind inakzeptabel. Ein Plagiat liegt vor, wenn wesentliche Teile bestehender Publikationen kopiert und praktisch unverändert, ohne Hinzufügung neuen Materials und ohne ordnungsgemäße Quellenangabe, von anderen "Autoren" eingereicht werden. Ebenso werden alle Fälle von Textwiederverwendung ("Selbstplagiat") vor und nach der Veröffentlichung abgelehnt (siehe Text Recycling: Forum discussion topic March 2013 | COPE: Committee on Publication Ethics).

Selbstverpflichtung der Reihen- und Bandherausgeber und Gutachter

Alle eingereichten Manuskripte werden vertraulich behandelt. Informationen oder Ideen, die durch das eingereichte Manuskript und den zugehörigen Materialien gewonnen werden können, werden vertraulich behandelt und dürfen nicht zum persönlichen Vorteil genutzt werden. Das gilt für alle am Veröffentlichungsprozess beteiligten Personen.

Begutachtungen sollen objektiv durchgeführt werden, persönliche Kritik am Autor ist inakzeptabel. Die Gutachter sollten ihre Anmerkungen und Kommentare klar formulieren und mit Argumenten untermauern, so dass die Autoren sie zur Verbesserung ihrer Arbeit nutzen können.

Handelt es sich bei der geplanten Veröffentlichung in „Der Anschnitt, Beiheft“ um eine Dissertation, sind die Hochschulgutachten maßgeblich für den Qualitätsnachweis. Herausgeber*innen von Tagungsbänden oder Sammelwerken (zumeist Veröffentlichung von Forschungsprojekt-Ergebnissen), beurteilen in der Regel selbst die fachliche Qualität der eingereichten Beiträge bzw. ziehen weitere fachliche Gutachter*innen aus anderen Institutionen heran. In bestimmten Ausnahmefällen ist es jedoch möglich oder nötig, eine Person aus derselben Institution auszuwählen, solange die Rezension sorgfältig, kritisch und objektiv durchgeführt wird.

In Fällen von mutmaßlichem oder erwiesenem wissenschaftlichem Fehlverhalten, betrügerischer Veröffentlichung oder Plagiat ergreift der Band- bzw. Reihenherausgeber alle geeigneten Maßnahmen zur Klärung der Situation und zur Änderung des betreffenden Artikels. Dazu gehört die unverzügliche Veröffentlichung eines Erratums oder in schwerwiegenden Fällen die vollständige Rücknahme der betroffenen Arbeit.